§1 Der Pfeifen-Klub „Einigkeit“ wurde gegründet am 5.Januar 1902.
§2 Zweck des Klubs ist, die Mitglieder zu geselligen Zusammenkünften zu vereinen.
§3 Eintreten kann jeder Unbescholtene, der das 18. Lebensjahr erreicht hat.
§4 Der Austritt kann jederzeit erfolgen, muss aber vorher dem Vorstand gemeldet werden.

§5 Der Beitrag beträgt 20 Pf. monatlich, derselbe muss in den Versammlungen entrichtet werden. Wer denselben 3 Monate schuldig bleibt, wird ausgeschieden.
§6 Der Vorstand besteht aus 5 Mitgliedern, dem Vorstand, dem Stellvertreter desselben, dem Kassierer, dem Schriftführer und 3 Revisoren. Alle Ämter sind Ehrenämter. Bei der Wahl entscheidet Stimmenmehrheit.
§7 Der Vorstand hat während der Versammlungen auf Ruhe und Ordnung zu achten, überhaupt den guten Ruf des Klubs zu wahren. Er beruft die Generalversammlungen. Etwaige Beschlüsse hat der Schriftführer zu Protokoll zu nehmen. Die Generalversammlungen werden in den Nachrichten für „Stadt und Land“ bekannt gegeben. Sind in derselben 12 Mitglieder, so ist dieselbe beschlussfähig. Jedes Jahr ist Rechnungsablage. Die Versammlungsabende werden vom Klub näher bestimmt.
§8 Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. Bei den Generalversammlungen sind alle anwesenden Mitglieder stimmberechtigt. Lasten des Klubs sind von allen Mitgliedern gleichmäßig zu tragen.
§9 Wer sich den Anordnungen des Vorstandes nicht fügt, oder sich sonst was zu schulden kommen lässt, kann ausgeschieden werden.
§10 Der Klub besteht so lange, als noch 6 Mitglieder für das Fortbestehen stimmen. Bei der Auflösung verbleibende Vermögen wird zu milden Zwecken verwandt.
§11 Die Pfeifen sind stets in guter Ordnung zu halten, falls dieselben nicht in Ordnung sind, verfällt derjenige in eine Geldstrafe von 10 Pf

Aus dem Wortlaut des 1902 angenommen Status sind gewiss einige Bestimmungen bemerkenswert. Die Mitglieder sollten sich einem echten gemütlichen Rauchgenuss hingeben und deshalb auch gemäß § 11 der Satzungen ihre Pfeifen stets in Ordnung haben. Zu diesem Zweck wurde der Schuhmacher Helms – genannt „Gerd Schoster“ – aus Neusüdende von den Mitgliedern zum „Pfeifenrevisor“ bestimmt. Dieser war ein genauer, wenn nicht gar strenger Visitator. Mancher Raucher merkte das, wenn Helms von ihm die Zahlung einer Ordnungsstrafe von einem Groschen verlangte. Das war der damalige Preis für zwei Schnäpse und es lohnte sich daher, vor dem Besuch der Mitgliederversammlung eine sorgfältige Säuberung der mitzubringende Pfeife vorzunehmen.
Im Verlauf der späteren Jahre nahm die Mitgliederzahl des Klubs stärker zu.
In den Kriegsjahren war ein Vereinsleben wie gewohnt nicht möglich. Von der britischen Militärbehörde wurden alle Versammlungen verboten. Erst nach langer Zeit konnten diese Vorschriften wieder gelockert werden. Inzwischen war nach den leidvollen Kriegsjahren auch das Vereinsleben des Pfeifenklubs Ofenerfeld wieder in Gang gekommen.

Schriftliche Unterlagen oder Protokolle sind leider durch Kriegseinwirkungen unauffindbar. Am 7. Januar 1950 fand eine Generalversammlung statt. Mit einem Bestand von DM 191,49 begann das neue Rechnungsjahr.
Die ersten Protokolle und Anwesendheitslisten sind in handschriftlicher Form in einem verschraubbaren Holzordner vorhanden.

Im März 1976 wurde die Vereinssatzung neu gedruckt und an die Mitglieder verteilt.
Seit dem 1. Januar 1979 ist der Pfeifenklub Mitglied im Verband deutscher Pfeifenraucher (VDP).

Dem Verein gehören zur Zeit über 170 Mitglieder an. Die Pastoren für den südlichen Bereich der Kirchengemeinde Ofen waren und sind in der Regel Mitglied im Pfeifenklub.

Der Pfeifenklub „Einigkeit“ Ofenerfeld ist, wie es schon der Name sagt, nicht nur ein Rauchklub, sondern nimmt auch die Aufgaben eines Vereins zur Pflege des Brauchtums wahr. Viele Mitglieder sind Nichtraucher. In den Versammlungen wird plattdeutsch gesprochen. Aus diesen Gründen gewähren uns der Landkreis Ammerland und die Gemeinde Wiefelstede einen Zuschuss im Rahmen ihrer Förderungsrichtlinien.